Ambulante PflegeLeider ist der Markt sehr unübersichtlich, was die ambulante Pflege angeht. Viele bieten ihre Leistungen an, und man weiß nicht mal, wer der richtige Anbieter ist. Man sollte beim Erstgespräch darauf achten, ob die Person sympathisch ist und die Mitarbeiter Fragen und Wünsche berücksichtigen. Sollte man ein ungutes Gefühl haben oder es kommt einem der Kostenvoranschlag zu hoch vor, dann sollte man sich nach einen anderen Pflegedienst umschauen. Also gut überlegen und abwägen, welcher der richtige Anbieter ist, bevor man einen Vertrag mit einem ambulanten Pflegedienst unterschreibt.
Ambulante Pflege heißt, sämtliche Pflegeleistungen werden in der gewohnten Umgebung des Pflegebedürftigen erbracht und nicht in einem Krankenhaus oder einem Heim. Trotz Pflegebedürftigkeit wird das Wohnen und Leben in der eigenen Wohnung durch ambulante Pflege ermöglicht. Die häusliche Pflege hat Vorrang vor der stationären Pflege, so regelt das Soziale Gesetzbuch die Pflegeleistungen. Zumal nicht unbedingt ein Pflegedienst die ambulante Pflege leisten muss, es können auch Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn als Pflegepersonal in Betracht gezogen werden. Für diese Personen ist keine Ausbildung erforderlich. So kann der Pflegebedürftige eine Person aus seinem sozialen Umfeld mit dem geleisteten Pflegegeld bezahlen, falls ihm eine Pflegestufe der Pflegeversicherung zugesprochen wurde.
Angehörige, welche die Pflege übernommen haben, können von Sozialstationen oder professionellen Pflegediensten Unterstützung bekommen. Oft allerdings ist es der Fall, das nicht ausreichend dauerhafte pflegerische oder hauswirtschaftliche Hilfe erbracht werden kann, z.B. nach schwerer Krankheit oder bei Pflegebedürftigkeit von längerer Dauer. Dann sollte man einen ambulanten Pflegedienst engagieren. Sozialstationen und ambulante Pflegedienste bieten hauswirtschaftliche betreuerische und sonstige Leistungen an. Der Bedarf des Kranken oder Pflegebedürftigen ist dabei entscheidend. Wenn man einen Angehörigen zu Hause selbst pflegt, bedeutet das nicht, dass man das ganze Jahr voll einsatzfähig sein muss. Wenn man selbst Urlaub machen möchte oder selbst erkrankt, kann für bis zu vier Wochen eine Ersatzpflege beantragt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass man die letzten zwölf Monate die Betreuung geleistet haben.
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